I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten alsvereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.2. Lichtbilder i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich inwelcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (digitale Bilddaten, Negative, Dia-Positive,Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe desUrheberrechtgesetzes zu.2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenenGebrauch des Auftraggebers bestimmt.3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung undVergütung.4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an denFotografen.5. Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen dasLichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz dient hier alsGrundlage.6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zuwerden. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zurSchadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen,bleibt unberührt.7. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmenbenötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Daten und Zwischenprodukte) imEigentum des Fotografen. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur gegengesonderte Bezahlung.

III. Vergütung

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz odervereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet;Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.2. Nach Abschluss des Fotoshooting von privaten Aufnahmen ist das vereinbarte Honorar involler Höhe zu entrichten. Gutscheine sind bei Terminabsprache vorzulegen.Bei Auftragsarbeiten auf Rechnung, sind diese innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten LichtbilderEigentum des Fotografen.

IV. Haftung

1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen,insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layoutssorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder groberFahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.2. Der Fotograf verpflichtet sich, Negative/digitale Daten sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, fallsnichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Negative/digitale Daten nach 2 Jahren zu vernichten. FürBeschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit bis zum Materialwert.3. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen undanzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.4. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur imRahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht fürSchäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.5. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenesVerschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über denMaterialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr desAuftraggebers.7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr desAuftraggebers.8. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beimFotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen dasVervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf dieVerletzung dieser Pflicht beruhen, Trägt der Auftraggeber.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zustellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nachAufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 2 Werktagen ab, ist der Fotografberechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seinerStudioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung,Verlust, Diebstahl, etc. zu versichern.

VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich derGestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassungsowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeberwährend oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zutragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat derAuftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche auf eigene Kostenund Gefahr zurückzusenden. Für Verlust oder Beschädigung kann der FotografSchadenersatz bis zur Höhe seines Honorars und der entstandenen Kosten verlangen.3. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm einAusfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu. Aktuell werden 80 % derVorkassenleistung als Ausfallhonorar berechnet.Sollte ein Storno vom Kunden innerhalb 4 Wochen vor Termin eintreten, werden 100%der Vorkassenleistung als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zuvertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotografeine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitdes Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers könnengespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz desFotografen.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigenBestimmungen nicht.